Honorar
Sie hatten noch keine Gelegenheit mich an einem meiner Vorträge oder Seminare kennenzulernen und interessieren sich für eine Therapie bei mir?
Bitte teilen Sie mir dies sofort bei der Terminvergabe mit, ansonsten wird dieser Termin normal berechnet.
Kostenerstattung durch Krankenkassen
Die Abrechnung erfolgt gemäß den Ziffern des Gebührenverzeichnises für Heilpraktiker (GebüH), soweit von diesem erfasst, wobei die einzelnen Abrechnungsposten auch über den Sätzen der GebüH liegen können. Die Behand-lungskosten werden nur von privaten Krankenkassen und von Zusatzversicherungen übernommen. Diese erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Die Kostenübernahme ist allerdings abhängig von der jeweiligen Vertragsgestaltung; somit sind Einschränkungen möglich.
Bitte vergewissern Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese alle Heilpraktikerkosten übernimmt. Die Leistungen in meiner Praxis richten sich nach der medizinischen Notwendigkeit und sind – unabhängig von einer eventuellen Übernahme durch eine Krankenversicherung – in jedem Fall zu begleichen.
Das Honorar wird in der Regel nach der jeweiligen Behandlung beglichen. Auf Wunsch erhalten Sie die Rechnung aufgeschlüsselt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Bei einer Stunde können Sie, je nach Behandlung mit Kosten zwischen € 80 bis € 120 rechnen. Ersttermine dauern in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten. Es können bis zu 30 Minuten Nacharbeit anfallen (inkl. Anamnese, Diagnostik, Besprechung des weiteren Vorgehens, erste Behandlungen, Erstellung einer Therapie-Strategie).